Erstberatung
Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf und schildern Sie uns kurz ihr Anliegen.
Für die Erstberatung verrechnen wir eine Sonderpauschale von EUR 120,00.
Die etwa 30 minütige Beratung kann:
- in unserer Kanzlei,
- per Telefon,
- per E-Mail oder
- per Video-Konferenz
erfolgen.
Die Honorarabrechnung erfolgt:
- nach den jeweils gültigen Autonomen Honorarkriterien (AHK) des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages sowie dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG).
In Strafverfahren wird der Rechtsanwalt ermächtigt, einen allfälligen Kostenersatzanspruch nach § 393a StPO geltend zu machen und zusätzlich einen Erfolgszuschlag nach § 12 AHK einzubehalten oder - nach Stundensatz, wobei dieser üblicherweise mit EUR 300,00 / Stunde verrechnet wird; die Mindestverrechnungsdauer beträgt 15 Minuten oder
- pauschal nach Vereinbarung (zB bei Vertragserstellung und Vertragsprüfung)
Wird keine Auswahl getroffen, wird der Honorarberechnung die AHK und das RATG zugrunde gelegt.
Erklärungen und Detailinformationen finden Sie im Link: “MEIN RECHT IST KOSTBAR” eine Informationsbroschüre der Österreichischen Rechtsanwaltskammer