Verfassung von Testamenten, Vertretung der Erben und Durchsetzung von Erbansprüchen
Details:
Sie wollen ein Testament verfassen, das alle Ihre Vermögenswerte nach Ihren genauen Vorstellungen aufteilt? Sie wollen Regelungen schaffen, damit Ihr Vermögen auch nach Ihrem Ableben nicht verschleudert werden kann und Ihre Familie versorgt? Sie wollen, dass dieses Testament zukünftig auch nicht mehr bekämpft werden kann und Pflichtteilsansprüche, vergangene Schenkungen etc berücksichtig werden?
Oder sind Sie (möglicher) Erbe oder Pflichtteilberechtigter?
Wie beraten Sie gerne bei der Planung Ihres letzten Willens, bei Erbverträgen, Erbverzichtsverträgen, Schenkung auf den Todesfall etc. Selbstverständlich werden wir auf Ihren Wunsch das Vorliegen Ihrer letztwilligen Verfügungen im Testamentsregister eintragen lassen, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille im Fall des Falles auch tatsächlich verwirklicht wird!
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch gerne, wenn Sie als Erbe berufen sind oder Ihnen aufgrund verwandtschaftlicher Beziehung zum Erblasser ein Pflichtteilsanspruch zusteht.